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Jahresabschlüsse

Wir erstellen Jahresabschlüsse nicht nur für das Finanzamt, sondern auch zur Vorlage bei Banken und als Grundlage für die Planung der weiteren Unternehmensentwicklung. Jahresabschlüsse erstellen wir sowohl für Einzelunternehmen als auch für Kapital- und Personengesellschaften und Vereine.

Sie erhalten neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auch auf Wunsch einen schriftlichen Erläuterungsbericht. Zudem können wir Ihnen bei Bedarf einen plausibilisierten Jahresabschluss unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer und des IDW-Standards IDW S7 erstellen.

Durch unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können wir Ihnen eine freiwillige oder auch Pflichtprüfung des von Ihnen erstellten Jahresabschlusses anbieten.

Neben der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung beinhaltet unser Leistungsangebot:

  • Erstellung von notwendigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der betrieblichen Steuererklärungen
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Hinterlegungs- bzw. Offenlegungsbilanz
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Steuerbilanz nach der E-Bilanz-Taxonomie
  • Übermittlung der Jahresabschlussdaten an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger

Außerdem können wir Ihnen zusätzlich die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen mit einer digitalen Unterschrift im pdf-Format zur weiteren Verwendung liefern.

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